Selbstverwaltung

Zahnärztliche Selbstverwaltung bedeutet Selbstorganisation und Selbstverantwortung. Bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe trifft der Verwaltungsrat – ein aus Zahnärztinnen und Zahnärzten und der Geschäftsführung zusammengesetztes Gremium – alle Vermögensanlageentscheidungen unmittelbar selbst. Die originäre Kontrollfunktion kommt dem Aufsichtsrat zu.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das unabhängige Controlling- und Risikomanagementsystem. Zusätzlich wird die interne Administration und Überwachung durch ein modernes Kapitalverwaltungsprogramm unterstützt.


In der Satzung des Versorgungswerkes ist die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens festgeschrieben. Ebenfalls jährlich ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften ein kaufmännischer Jahresabschluss zu erstellen, der sich der Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterziehen muss.


Sicher ist sicher: Die einen investieren und die anderen kontrollieren. Beide Aufgaben übernehmen der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat.

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