Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegen folgende Aufgaben:

  • die Überwachung der Geschäftstätigkeit;
  • die Beschlussfassung über die Höhe und Verwendung der Sicherheitsrücklage gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 und 3;
  • die Prüfung der Rechnungsabschlüsse;
  • die Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlage des Versorgungswerkes;
  • die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung;
  • die Beschlussfassung über das Ruhen der Tätigkeit eines Mitgliedes des Verwaltungsrates im Sinne des § 4 Abs. 5;
  • die Bestellung einer oder eines versicherungsmathematischen Sachverständigen und weiterer Sachverständiger gemäß § 4 Abs. 1, die den Verwaltungsrat beraten;
  • die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gemäß § 6 Abs. 5 den Jahresabschluss des Versorgungswerkes zu prüfen hat, wobei die Bestellung vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen soll, auf das sich die Prüfungstätigkeit erstreckt sowie
  • die Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit der Mitglieder der durch den Verwaltungsrat berufenen Arbeitsgruppen.

 

Den Vorsitz des Aufsichtsrates führt der Präsident der Zahnärztekammer. Dem Ausschuss gehören ferner der Vizepräsident der Zahnärztekammer als stellvertretender Vorsitzender, sechs gewählte zahnärztliche Mitglieder sowie ein juristischer Sachverständiger an.

 

Präsident Jost Rieckesmann,
Bielefeld - Vorsitzender
Vizepräsident Dr. Gordan Sistig,
Marl - stellvertr. Vorsitzender
Dr. Carolin Golfmann,
Münster
Dr. Marc Frederic Huda,
Coesfeld
Dr. Jürgen Kromer,
Minden
Dr. Helmut Kurz,
Münster
Dr. Jürgen Roßbach,
Lünen
Rüdiger Winkelmann,
Espelkamp
Ass. jur. Anne Sandfort,
Münster

Stellvertreter der zahnärztlichen Mitglieder:

Matthias Borkmann,
Coesfeld

Dr. Michael Sonntag,
Bochum

Dr. Sven Hoffmann,
Burbach

Andreas Vieweg,
Neunkirchen

Dr. Christian Pieper,
Münster

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